Über uns

Gründung

Die Geschichte des Fördervereins für die Jugendarrestanstalt Berlin „Arrest im Kieferngrund“ begann mit der Initiative des damaligen Vollzugsleiters Hans Dasch zu einer Gründungsversammlung. So traf sich ein damals noch kleiner Kreis von 15 im Jugendarrest Engagierten am 4. Dezember 1999, um den Förderverein zu gründen. Die vorgeschlagene Satzung wurde mit einigen Änderungen von der Gründungsversammlung angenommen. Unter der Leitung des Versammlungsleiters Dasch wurde die Wahl der Vorstandsmitglieder durchgeführt. Als Vorsitzende wurde Frau Dr. Dreher, als deren Stellvertreter der Richter am Amtsgericht Herr Pervelz, als Schatzmeister Herr Dipl. Soz-Päd. Kämmerer und als Schriftführerin Frau Richterin am Amtsgericht Widmann gewählt.

Entwicklung der Mitgliederzahlen

Eng verknüpft mit unserer Vereinsgeschichte und Ausdruck des wachsenden Bekanntheitsgrades unserer Aktivitäten sind auch unsere Mitgliederzahlen. Wir starteten in der Gründungsversammlung mit 14 Beitritten aus den Teilnehmern dieser Veranstaltung und konnten bis 2005 unseren Verein auf 32 Mitglieder mehr als verdoppeln. Wir hoffen, dass es so weitergeht und wir für die Jugendarrestanstalt Berlin weiterhin ein wirkungsvoller Partner bei der Umsetzung der Jugendhilfemaßnahmen bleiben.

Rechtliches

In der Satzung des Fördervereins (§ 2) ist als Vereinszweck die Beschaffung von Mitteln für die Jugendarrestanstalt Berlin zur Verwirklichung der erzieherischen Arbeit an jungen Menschen, gegen die Jugendarrest verhängt wurde, festgelegt. Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinn der Abgabenordnung. Trotz dieser, den üblichen Standards bei der Gründung von Vereinen entsprechenden Satzung, war die Erlangung der Gemeinnützigkeit beim Finanzamt für Körperschaften I mit mehreren „Stolpersteinen“ versehen, was uns die praktische Erfüllung der Satzung schlagartig „näher brachte“.

Eintrag in das Verzeichnis gemeinnütziger Organisationen beim Amtsgericht

Zur Erwerbung von Mitteln für unsere Zwecke der Jugendhilfe und ihre Umsetzung in der Jugendarrestanstalt Berlin bestand ein weiterer Schritt in der Aufnahme in das beim Präsidenten des Amtsgerichtes Tiergarten geführte Verzeichnis gemeinnütziger Organisationen, die bei der Zuwendung von Geldbußen berücksichtigt werden können. Diesen Antrag stellten wir am 25. Juni 2001 und erhielten die Aufnahme am 2. Juli 2001.

Erlangung der Gemeinnützigkeit

Nach zwei weiteren Veränderungen der Satzung auf Anregung des Finanzamtes für Körperschaften wurde unser Verein am 10. April 2000 in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Charlottenburg eingetragen. Mit Datum des 21. August 2000 erfolgte die mit der zweiten Satzungsänderung verbundene Eintrag in das Vereinsregister als gemeinnütziger Verein, die uns inzwischen bis 31. Mai 2007 erteilt worden ist. Der Förderverein muss alle drei Jahre wieder seine Gemeinnützigkeit unter Beweis stellen und nachweisen, dass seine Buchführung und Organisation den Regelungen des Vereinsgesetzes sowie der Abgabeordnung entsprechen. Dann wird er von der Erhebung von Körperschaftssteuer freigestellt, weil er als mildtätige und gemeinnützige Einrichtung zu betrachten ist. Diese Prüfung verursacht jedes Mal die Darlegung aller Jahresberichte, Mitgliederversammlungen, Kassen- und Kassenprüfungsberichte sowie als besonderen „Kick“ das Ausfüllen des Antrags der „Erläuterungen zu der Erklärung zur Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer von Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen“ – kurz: „Gem 1“ genannt. Aber wir haben es auch diesmal wieder pünktlich geschafft, zum 31.05.2010 den Antrag an das Finanzamt für Körperschaften abzusenden und haben inzwischen den positiven Bescheid erhalten, dass wir bis 31.05.2013 gemeinnützig sind, was einige Vorteile für den Verein bringt: So können wir Spendenquittungen ausstellen, die von der Steuer absetzbar sind, was auch für die Mitgliedsbeiträge gilt. Aber auch die Befreiung von der Entrichtung der Körperschaftssteuer ist insofern positiv, als wir mehr Mittel für unsere Vereinszwecke einsetzen können.