Nach zwei weiteren Veränderungen der Satzung auf Anregung des Finanzamtes für Körperschaften wurde unser Verein am 10. April 2000 in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Charlottenburg eingetragen. Mit Datum des 21. August 2000 erfolgte die mit der zweiten Satzungsänderung verbundene Eintrag in das Vereinsregister als gemeinnütziger Verein, die uns inzwischen bis 31. Mai 2007 erteilt worden ist. Der Förderverein muss alle drei Jahre wieder seine Gemeinnützigkeit unter Beweis stellen und nachweisen, dass seine Buchführung und Organisation den Regelungen des Vereinsgesetzes sowie der Abgabeordnung entsprechen. Dann wird er von der Erhebung von Körperschaftssteuer freigestellt, weil er als mildtätige und gemeinnützige Einrichtung zu betrachten ist. Diese Prüfung verursacht jedes Mal die Darlegung aller Jahresberichte, Mitgliederversammlungen, Kassen- und Kassenprüfungsberichte sowie als besonderen „Kick“ das Ausfüllen des Antrags der „Erläuterungen zu der Erklärung zur Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer von Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen“ – kurz: „Gem 1“ genannt. Aber wir haben es auch diesmal wieder pünktlich geschafft, zum 31.05.2010 den Antrag an das Finanzamt für Körperschaften abzusenden und haben inzwischen den positiven Bescheid erhalten, dass wir bis 31.05.2013 gemeinnützig sind, was einige Vorteile für den Verein bringt: So können wir Spendenquittungen ausstellen, die von der Steuer absetzbar sind, was auch für die Mitgliedsbeiträge gilt. Aber auch die Befreiung von der Entrichtung der Körperschaftssteuer ist insofern positiv, als wir mehr Mittel für unsere Vereinszwecke einsetzen können.