Zur Erwerbung von Mitteln für unsere Zwecke der Jugendhilfe und ihre Umsetzung in der Jugendarrestanstalt Berlin bestand ein weiterer Schritt in der Aufnahme in das beim Präsidenten des Amtsgerichtes Tiergarten geführte Verzeichnis gemeinnütziger Organisationen, die bei der Zuwendung von Geldbußen berücksichtigt werden können. Diesen Antrag stellten wir am 25. Juni 2001 und erhielten die Aufnahme am 2. Juli 2001.